Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Seit dem 01.01.2013 sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen) des produzierenden Gewerbes verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, wenn sie in den Genuss von Steuererstattungen kommen wollen. Wer staatliche Vergünstigungen im Rahmen des Energieausgleichs/Energie- und Stromsteuergesetzes erhalten möchte, muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 jährlich durchführen.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen. Ziel ist es, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions-/Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass Unternehmen im Ergebnis auch einen Blick erfassen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und –maßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst.

Wie uns unsere jahrelange Arbeit im Energiebereich zeigt, ergeben sich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig Einsparpotenziale in einer Größenordnung von bis zu 20 %. Neben produktionsspezifischen Potenzialen, wie z. B. der Nutzung von Abwärme, liegen diese vielfach im Bereich der Querschnittstechnologien wie Druckluft, Wärmeversorgung, Beleuchtung, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Aber auch durch organisatorische Maßnahmen, z. B. Anpassen von Laufzeiten, Temperaturen usw. kann in Betrieben mit wenig Aufwand Energie eingespart werden.

Wir unterstützen Sie dabei, ein Energieaudit erfolgreich und zielführend durchzuführen. Wir wissen, welche Rahmenbedingungen notwendig sind und welche wirtschaftlichen, steuerlichen oder sogar technischen Vorteile Ihr Unternehmen erzielen kann.

Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN 16247-1 

  • Identifizieren Sie Optimierungspotenziale.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für einen effizienten Energieeinsatz.
  • Profitieren Sie von Fördermöglichkeiten und Steuereinsparungen sowie von der Ausgleichsregelung nach § 40 ff.
  • Erhöhen Sie Ihre Wirtschaftlichkeit und sichern sich Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Energiekosten.